Kindesunterhalt

Für die Bestimmung des Kindesunterhalts wird von sehr vielen Gerichten die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" herangezogen. Die aktuelle Fassung finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link des OLG Düsseldorf anklicken:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/index.php