Strafverteidigung

Sie können Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer als Strafverteidiger sowohl als Wahlanwalt, aber auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung wählen.

 

Auch auf dem Fachgebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung wurde über 25 Jahre Erfahrung und fachlich ausgeprägte Kompetenz durch Rechtsanwalt Dr. Peer erworben. Er ist seit dem Jahr 1992 auch für die Strafverteidigung seiner Mandanten tätig. Selbst Großverfahren von monatelanger Dauer wurden in den vergangenen Jahren durchgefochten.
Gerade im Strafverfahren fühlt man sich den staatlichen Organen ausgeliefert. Hier sollte man sich vertrauensvoll  eines Anwaltes als Berater und Mittler bedienen.
Information im Strafverfahren ist vielleicht der wichtigste Faktor.
Sollten Sie eine Aufforderung der Polizei zur Vernehnung als Beschuldigter erhalten,  so empfiehlt es sich vorher bereits anwaltlichen Rat einzuholen, um abzuklären, ob der "Einladung" der Polizei nachgekommen wird, oder in diesem Stadium besser eine Berufung auf das Schweigerecht erfolgt.

Informationsquelle ersten Ranges: Die strafrechtliche Ermittlungsakte.

Das Recht zur Einsichtnahme steht dem Beschuldigten persönlich nicht zu. Hierzu muss er sich eines Strafverteidgers bedienen.  Einsicht gewährt die Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Ermittlungen nach ihrem Ermessen, nach Abschluss der Ermittlungen muß sie Einsicht gewähren. 

Zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens findet sich ein interessanter Beitrag unter folgendem link, für dessen Inhalt und dessen Richtigkeit allein der dortige Verfasser einsteht.

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=716

Wird man selbst einer Straftat beschuldigt, ist man in Gefahr aufgrund persönlicher Betroffenheit, die Sachlage nicht unvoreingenommen einschätzen zu können. Der Anwalt ist hier neutraler Berater und es ist nur zu empfehlen, sich dieser Hilfe auch zu bedienen. Der Strafverteidiger erhält die vollständige Ermittlungsakte und kann daher den Mandanten umfassend beraten, bevor er sich gegebenenfalls zur Sache äußert oder weitere Beweisermittlungen beantragt werden.

Besonders im Strafrecht kommt es auf ein vertrauensvolles Miteinander von Verteidiger und Mandant an. Deshalb soll das Erstgespräch dazu dienen, sowohl Anwalt wie auch Mandant zu ermöglichen, festzustellen, ob man als "Kampfgefährten" zusammenpaßt. Sollte sich daher Anwalt oder Verteidiger insoweit bereits gefühlsmäßig nicht einig sein, wird natürlich ein Mandatsverhältnis nicht geschlossen und diese "Erfahrungsphase" auch nicht als Honorar  in Rechnung gestellt. 

Der Strafverteidiger muss Partner des Vertrauens sein!

 

Unter bestimmten Voraussetzungen (Fälle der sogenannten notwendigen Verteidigung nach § § 140 StPO ff.) können Sie die Beiordnung eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens auch als Pflichtverteidiger bei Gericht beantragen. Der Verteidiger erhält einen Gebührenanspruch gegen die Staatskasse, die quasi die Gebühren vorschießt.

 

Erstberatung in der JVA Frankenthal gegen Beratungshilfeschein möglich. Zum Beratungsgespräch müssen Sie eine Bestätigung über Ihren Verdienst bzw. Verdienstlosigkeit der JVA übergeben. Eine Vollmacht können Sie auf folgender Seite herunterladen und mir vor dem Besuch zuschicken.