Rechtsgebiet Verkehrsrecht

Benötigen Sie rechtliche Hilfe durch einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt, weil Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder einen Verkehrsunfall erlitten haben?

 

Bei Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer finden Sie zu allen Fragen des Verkehrsrechts professionelle kompetente juristische Beratung und Vertretung. 

 

Zum Leistungsspekrum der Anwaltskanzlei Dr. Rüdiger Peer im Verkehrsrecht zählen speziell die folgenden Fachgebiete:

 

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls, Unfallabwicklung, gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, mit allen damit zusammenhängenden Ansprüchen wie

 

- Ersatz des Fahrzeugschadens

- Schmerzensgeld
- Mietwagenkosten
- Nutzungsersatz
- Haushaltsführungsschaden 
- Behandlungskosten

 

und 


- Bußgeldsachen/Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen,  Rotlichtverstöße)
- Verkehrsstrafsachen wie etwa der Vorwurf der Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr

 

Auch im Bußgeldverfahren sollten Sie frühestmöglich einen Rechtsanwalt einschalten, um eventuell vorhandenen Verhandlungsspielraum bereits im Verwaltungsverfahren nutzen zu können.

 

Die Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen wird bundesweit übernommen, da hier das Internet einen schnellen Austausch von Informationen ermöglicht und meist das persönliche Erscheinen in der Kanzlei nicht erforderlich ist. Für die Unfallregulierung mit der Versicherung reichen meist Telefonate oder email-Kontakt aus. 

 

Straßenverkehrsrecht

Was ist mit der Mehrwertsteuer ?

 

Auch die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich erstattungsfähig.

 

Manchmal jedoch nicht und zwar ausdrücklich aufgrund der Gesetzeslage:

 

Personen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. Selbstständige), erhalten sie nicht, wenn Fahrzeuge oder Gegenstande betroffen sind, bei deren Anschaffung sie Vorsteuerabzug in Anspruch genommen haben.

 

Privatleute erhalten Sie nicht, wenn sie auf Gutachtenbasis abrechnen. 

 

Die Mehrwertsteuer erhält man nur, wenn man den beschädigten Gegenstand repariert oder neu kauft und darauf tatsächlich Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) anfällt und zwar nur in der gezahlten Höhe.

 

Wann gibts die MPU?

Vor allem dann, aber nicht nur:
bei mehrmaligen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Alkohol- und Drogenbestimmung

 bei erstmaligem Überschreiten der 1,6-‰-Blutalkohol-Grenze
 bei nachgewiesenem regelmäßigem Cannabiskonsum

 

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: [1..300]
              Abstand: Meter
Wertebereich: [1..150]
Probezeit:

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Informieren Sie sich auch über Verkehrsrecht oder Verkehrsrechtsurteile unter rechtsindex.de unter folgendem link

 

Verkehrsrecht