Gebühren

 

Rechtssuchende  mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger ohne weiteres) haben Anspruch auf Beratung auf Beratungshilfeschein - siehe unten.

 

Die Rechtsanwaltsgebühren betragen sonst bei einer mit mir im Wege eines Vertrages abzuschließenden Vergütungsvereinbarung für eine Beratung 28,33 € pro 10 Minuten, pro Stunde 170 € incl. gesetzliche Umsatzsteuer. Dies gilt, wenn von vornherein nur die Beratung gewünscht wird, wie z.B. Ausarbeitung eines Erbvertrages oder Sie wollen eine Einschätzung in einer Strafsache, wünschen aber keine Begleitung zum Gerichtstermin. Schildern Sie das Thema der Beratung kurz, dann wird es oftmals möglich sein, Ihnen vorab bereits  die entstehenden Kosten schätzweise zu nennen. Sie können dann immer noch entscheiden, ob Sie die Beratung wünschen oder völlig kostenfrei darauf verzichten.  

 

Wie hoch sind anwaltliche Stundensätze allgemein bei "anderen" Rechtsanwälten? Wenn Sie sich näher dafür interessieren, empfehle ich die Untersuchung des Soldan-Instituts aus dem Jahr 2009 aufzurufen unter folgendem Link (für die Richtigkeit ist allein Soldan verantwortlich).

 

http://www.soldaninstitut.de/uploads/media/

Summary_Verguetungsbarometer_2009.pdf

 

Entschließt sich der Mandant aufgrund des Rates dazu, den Anwalt mit einer Tätigkeit nach außen hin zu beauftragen, so gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit seinen für alle Anwälte verbindlichen Gebühren. Die Beratungsgebühr wird dann nicht angesetzt, auch wenn vorher beraten wurde, sondern allein nach diesem Gesetz und der damit verbundenen Vergütungsordnung abgerechnet. Bei niedrigen Streitwerten kann dies für den Mandanten vorteilhaft sein, da hier der Vergütungsanspruch geringer sein kann als das Honorar für eine Beratungsstunde.  


Um eine erste Übersicht zur Gebührenberechnung nach Vergütungsverordnung zu erhalten, klicken Sie folgenden Link zur kostenfreien website des Anbieters "rechtsanwaltsgebuehren.de" Für den Inhalt dieser website wird allerdings keine Haftung übernommen.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/index.html

Rechtssuchende mit geringem Einkommens- und Vermögensverhältnissen fragen bitte bei Gericht (Rechtsberatungsstelle) oder beim Anwalt nach der Möglichkeit gerichtlicher Beratungshilfe. Wird vom Gericht ein Beratungshilfeschein ausgestellt, so beträgt die Eigenbeteiligung lediglich 10 €. Für gerichliche Verfahren erhalten diese Rechtssuchenden Prozeßkostenhilfe des Gerichts, soweit keine mißbräuchliche Inanspruchnahme des Gerichts vorliegt und eine Klage oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg bietet. Bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann allerdings auch die Anordnung einer Ratenzahlung durch das Gericht in Betracht kommen.


Ein bundesweit gültiges Beratungshilfeformular können Sie sich auf der Website der Justiz MRW aufrufen (klicken Sie den Link)  und ausdrucken:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf
oder

http://www.justizportal.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13296&article_id=56739&_psmand=50


Mit diesem ausgefüllten Formular müssen Sie beim Amtsgericht oder über den Anwalt einen Beratungshilfeschein beantragen, der eine Art Gutschein für die anwaltliche Tätigkeit darstellt. Hierzu bringen Sie entweder Ihren letzten ALG II-Bescheid mit, ansonsten den MIetvertrag, Lohnabrechnung und Nachweis von Kreditverpflichtungen).